Schafhirt/in
Natur & UmweltSchafhirte und Schafhirtinnen wandern im Winterhalbjahr mit der Schafherde durch die Landschaft oder weiden in den Sommermonaten die Herde auf der Alp. Bis zu einer Herdengrösse von 400 Weidelämmern ist ein Hirt oder eine Hirtin mit maximal zwei Hunden unterwegs. Dabei tragen sie die Verantwortung für die Herde und sind an verschiedene bestehende Vorschriften gebunden (u.a. führen eines Wanderbuchs). Vor Beginn der Wanderung ist für jeden zu durchwandernden Kanton bei den kantonalen Veterinärämtern eine Bewilligung mit Gebietszuteilung anzufordern. Die Berufsleute beherrschen die Hütetechnik, sorgen für den Hirtenhund und behandeln die Tiere bei Verletzungen, Infektionen, Wurmkrankheiten, Parasitenbefall oder Klauenfäule. Bei Anzeichen von Krankheiten muss der Tierarzt/die Tierärztin konsu
Richtwerte — je nach Region, Arbeitgeber und Erfahrung können die Löhne abweichen.