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Sprengberechtigte/r
Handwerk & BauSprengberechtigte planen und führen verschiedene Sprengungen aus: Im Tunnel- und Strassenbau, aber auch in der Waldwirtschaft, bei der Polizei oder Armee. Das Sprengstoffgesetz (SprstG) hält fest, dass Sprengladungen und gewisse pyrotechnische Gegenstände nur von Personen oder unter der Aufsicht von Personen vorbereitet und gezündet werden dürfen, die einen Spreng- respektive Verwendungsausweis besitzen.
Richtwerte — je nach Region, Arbeitgeber und Erfahrung können die Löhne abweichen.