Dozent/in
Bildung & SozialesUnter dieser Sammelbezeichnung sind alle Berufe der universitären Lehre und Forschung zusammengefasst, ausgenommen Hochschulassistenten/-innen (separat beschrieben). Privatdozenten/-innen haben - zumindest in der Deutschschweiz - zusätzlich zur Dissertation habilitiert. Sie haben die Pflicht, Lehrveranstaltungen durchzuführen (wobei die Universität nicht dazu verpflichtet ist, diese auch zu entlöhnen) und verbinden diese Tätigkeit meistens mit einer Anstellung an der Universität, z.B. als Oberassistent/in, oder einer ausseruniversitären Berufstätigkeit, z.B. als Anwältin. Nach mehreren Dienstjahren können Privatdozent/innen zu Titularprofessor/innen ernannt werden. Generell kann man anmerken, dass das System der Lehre an den Hochschulen sich in ständigem Wandel befindet und je nach Kanton
Richtwerte — je nach Region, Arbeitgeber und Erfahrung können die Löhne abweichen.