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Bundesstrafrichter/in
Kaufmaennisch & VerwaltungBundesstrafrichter/innen urteilen in erster Instanz über Straftaten, welche in die Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit fallen, zum Beispiel Terrorismus, Sprengstoffdelikte, Geldwäscherei, organisierte Kriminalität, oder über verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen gegenüber Mitarbeitenden des Bundes.
Richtwerte — je nach Region, Arbeitgeber und Erfahrung können die Löhne abweichen.